
"Regenbogen"
Rot, wie ein Apfel, süß bis ins Innerste.
Orange, wie eine brennende Flamme, die niemals auslöscht.
Gelb, wie die Sonne, die Deinen Tag erhellt.
Grün, wie eine Pflanze, die nicht aufhört zu wachsen.
Blau, wie das Wasser, das so rein ist.
Purpur, wie eine Blume, die bereit ist, aufzublühen.
Indigo, wie die Träume, die Dein Herz erfüllen.
(Verfasser unbekannt)
Das Leben ist bunt –
und es ist normal verschieden zu sein!
Praxis für Transgender, Transsexualität, Transidentität, Geschlechtsidentitätsstörungen, Geschlechtsdysphorie, Geschlechtsinkongruenz, non-binär, Trans*, alle, die sich nicht für eine heteronormative Lebensform entschieden haben, die sich als schwul, lesbisch, bi-, homosexuell, fluidgender, queer, Non-binär, LSBTQI* usw. bezeichnen oder irgendetwas dazwischen.
Auf Ihrem Weg begleite und unterstütze ich gerne und immer neutral, wertfrei und ergebnisoffen.
Die Psychotherapie, die ja für trans* Menschen, die körpermodifizierende Maßnahmen anstreben, noch vorgeschrieben ist, soll psychisches Leid vermindern, kann zum Abbau von Ängsten und Schamgefühl beitragen, Depressionen lindern, die Selbstakzeptanz fördern, die Selbstwahrnehmung verbessern, die soziale Kompetenz erweitern und Selbstsicherheit aufbauen. Schwierige Lebensentscheidungen muss ein Mensch immer selbst treffen, aber die Therapie kann zur Klärung und Selbstfindung beitragen. So soll der Entscheidungsprozess hinsichtlich medizinischer Massnahmen zur Geschlechtsanpassung reflektiert, der Geschlechtsrollenwechsel unterstützt und auf die Hormone bzw. die Operation vorbereitet werden.
Nach dem Erstgespräch, und falls wir entschieden haben zusammen zu arbeiten, folgen zunächst 3-4 Probestunden, danach würden bei der Krankenkasse 24 oder 60 Stunden Psychotherapie beantragt werden, die Kosten übernehmen die gesetzlichen Kassen (in meiner Privatpraxis im Rahmen des Kostenerstattunsverfahrens) sowie die privaten Krankenkassen.
Zunächst wird nach gemeinsamer Erforschung der Biografie und der Entwicklungsmöglichkeiten der Person die Fragen bzgl. des "Coming-out", des "Passings", der ev. Begleiterkrankungen, des Leidensdruckes, des privaten u. beruflichen Umfeldes und der Durchführbarkeit des geschlechtsangleichenden Prozesses geklärt - soweit, wie Sie das möchten. Eine genaue Erklärung der Abläufe und Risiken der körperangleichenden Maßnahmen wird Thema sein. Über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten werden die Diagnostik, die "Alltagserprobung", die Hormonbehandlung, die geschlechtsangleichende OP und die Nachbetreuung begleitet.
Wenn die Voraussetzungen (im Sinne des MDK/MDS, link siehe unten) erfüllt sind, erstelle ich für meine Patient_innen dann auch die Indikationsschreiben („Gutachten“) für die Hormontherapie und die geschlechtsangleichenden Operationen.
Besprochen werden die innere Stimmigkeit und Kostanz des Identitätsgeschlechts in der individuellen Ausgestaltung, die Lebbarkeit der gewünschten Geschlechtsrolle sowie die realistische Einschätzung der Möglichkeiten und Grenzen der hormonellen und operativen Behandlung bzw. einer ev. Lebensform "zwischen den Geschlechtern". Angeschaut wird auch, wie ausgeprägt und überzeugend der Wunsch nach einem Geschlechtsidentitätswechsel ist, es liegt jedoch nicht in meiner Absicht noch erachte ich es als meine Aufgabe, diesen aufzulösen. Bisherige Bewältigungsversuche, Kompensationsmechanismen, Rückzugstendenzen und Vermeidungsverhalten können besprochen sowie neue Ausdrucksformen der angestrebten Geschlechtsrolle diskutiert werden.
Die Unterstützungsmöglichkeiten liegen in den Bereichen Begleitung und Beratung während der Alltagserprobung, Entwicklung und Stabiliserung eines Selbstbildes in der zukünftigen Geschlechtsidentität. Desweiteren Steigerung des Selbstwertes, Förderung von Selbstwahrnehmung und -akzeptanz, Verringerung sozialer, partnerschaftlicher, sexueller und beruflicher Problematiken sowie ev. Anpassungsprobleme nach geschlechtsangleichenden Maßnahmen.
Auch das Thema Detransition darf Raum haben, auch diese - immer sehr persönliche - Entscheidung begleite ich gerne wertfrei und neutral.
Die S3-Leitlinien (Microsoft Word - 20190222_S3Leitlinie_Geschlechtsinkongruenz-Geschlechtsdysphorie-Trans_1.1 (awmf.org) entsprechen meiner Gesinnung, dennoch müssen wir uns - zumindest was die Voraussetzungen für operative körpermodifizierende Maßnahmen betrifft ("OP-Indiaktion") - nach den Vorgaben des MDK richten: BGA_Transsexualismus_201113.pdf (mds-ev.de)
siehe auch:
- „Standards of care“ (deutsche Version: www.sexualmedizin-kiel.de/ANL15.pdf)
Anmerkung zum o.g. Text-Link "sexualmedizin-kiel": der Artikel ist von 1997, seit 2011 muss man laut Gerichtsurteil für eine Namens-/Personenstandsänderung nicht mehr unfruchtbar/zeugungsunfähig und auch nicht geschieden sein.
Buchtipp: „Transidentität – ein unordentliches Phänomen“ von Brigitte Vetter